Dies heißt im Klartext, dass keine Gewährleistungsrechte seitens des Käufers geltend gemacht werden können, wenn dieser Mängel nach dem Kauf feststellen sollte. Das Haus oder die Wohnung wird in Augenschein genommen und so wie gesehen übertragen. Eine Haftung für sichtbare Mängel oder Schäden gibt es nicht.
Doch hier gibt es einiges zu beachten, denn dieser Passus gilt nur begrenzt und der Käufer muss nicht das Gefühl haben, ohne Schutz zu sein. Auch bei diesem Haftungsausschluss ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Käufer über vorhandene Mängel zu unterrichten. Gefragt oder ungefragt spielt hierbei keine Rolle.
Dies heißt im Klartext, dass keine Gewährleistungsrechte seitens des Käufers geltend gemacht werden können, wenn dieser Mängel nach dem Kauf feststellen sollte. Das Haus oder die Wohnung wird in Augenschein genommen und so wie gesehen übertragen. Eine Haftung für sichtbare Mängel oder Schäden gibt es nicht.
Doch hier gibt es einiges zu beachten, denn dieser Passus gilt nur begrenzt und der Käufer muss nicht das Gefühl haben, ohne Schutz zu sein. Auch bei diesem Haftungsausschluss ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Käufer über vorhandene Mängel zu unterrichten. Gefragt oder ungefragt spielt hierbei keine Rolle.